Wenn sie eine Schenkung im europäischen Ausland erhalten, überprüfen sie als erstes, ob zwischen
Deutschland und dem jeweiligen Land z.B. Spanien, ein
Doppelbesteuerungsabkommen für die Schenkungssteuer besteht.
Ist dies
der Fall so wird nur die deutsche Schenkungssteuer fällig. Im Fall
von Spanien z.B. besteht, die Erbschaftssteuer betreffend, kein
Doppelbesteuerungsabkommen.
Falls kein
Doppelbesteuerungsabkommen für Schenkungssteuer besteht, wird sowohl die
deutsche, als auch die im Ausland bestehende Schenkungssteuer fällig.
Unter
Umständen ist es möglich, die im Ausland fällige Schenkungssteuer,
auf die in Deutschland fällige Schenkungssteuer anrechnen zu lassen.
WICHTIG:
Dazu muss aber zuerst die im Ausland fällige Schenkungssteuer bezahlt werden um danach in Deutschland bei der zuständigen Finanbehörde einen Antrag auf Anrechnung zu stellen.
Wie waren ihre Erfahrungen mit der Abwicklung von Schenkungen im europäischen Ausland?
AntwortenLöschen