Schenkungen im euopäischen Ausland

Wenn sie eine Schenkung im europäischen Ausland erhalten, überprüfen sie als erstes, ob zwischen Deutschland und dem jeweiligen Land z.B. Spanien, ein Doppelbesteuerungsabkommen für die Schenkungssteuer besteht.

Ist dies der Fall so wird nur die deutsche Schenkungssteuer fällig. Im Fall von Spanien z.B. besteht, die Erbschaftssteuer betreffend, kein Doppelbesteuerungsabkommen.

Falls kein Doppelbesteuerungsabkommen für Schenkungssteuer besteht, wird sowohl die deutsche, als auch die im Ausland bestehende Schenkungssteuer fällig.

Unter Umständen ist es möglich, die im Ausland fällige Schenkungssteuer, auf die in Deutschland fällige Schenkungssteuer anrechnen zu lassen.

WICHTIG:
Dazu muss aber zuerst die im Ausland fällige Schenkungssteuer bezahlt werden um danach in Deutschland bei der zuständigen Finanbehörde einen Antrag auf Anrechnung zu stellen.

1 Kommentare:

  1. Wie waren ihre Erfahrungen mit der Abwicklung von Schenkungen im europäischen Ausland?

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