Beurkundungspflicht bei Verträgen

Bei einigen Rechtsgeschäften wie z.B. beim Kauf einer Immobilie oder bei einem Pflichtteilsverzicht besteht die gesetzliche Pflicht, das Rechtsgeschäft von einem Notar beurkunden zu lassen.

Dies bedeutet der Notar setzt einen Vertrag auf, der im besten Fall, die Wünsche beider Vertragspartner wieder gibt.

Beide Vertragspartner müssen den Vertrag in Anwesenheit des Notars unterschreiben. Mit ihrer Unterschrift erklären die Parteien, daß sie den Vertrag verstanden haben und einverstanden sind mit dessen Inhalt.

Die Personalien der Vertragspartner werden vom Notar festgestellt. Der Vertag wird für die Parteien vom Notar verlesen und dann von ihm unterschrieben.

Durch die Unterschrift des Notars werden die Unterschriften der Parteien beurkundet.

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